Förderverein

Der Verein führt den Namen „Gemeinschaft zur Förderung der Waldorfpädagogik Kappeln e.V.“ und hat seinen Sitz in Kappeln.

Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg unter VR 6 KA eingetragen.

Der Verein ist ein Zusammenschluss von Menschen, die für die Idee Rudolf Steiners Interesse und Verständnis erwecken möchten.

Sie will auf diese Ideen beruhende Einrichtungen schaffen, insbesondere einen in der Pädagogik Rudolf Steiners gegründeten Kindergarten fördern, begründen und betreiben.

Der Verein ist selbstständig tätig.

Etwaige Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

Mitglied des Vereins kann auch schriftlichen Antrag an den Vorstand jede natürliche oder juristische Person werden, die sich für die Ziele der Gemeinschaft einzusetzen bereit ist.

Die Mitglieder haben die Aufgabe, alle wichtigen Vereinsangelegenheiten in Mitgliederversammlungen zu besprechen und durchzuführen.

Als Träger des Waldorfkindergarten Kappeln ist der Verein auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Der Trägeranteil für die Erhaltung und Betreibung des Waldorfkindergartens Kappeln (der Trägeranteil bildet dabei nur einen geringen Teil der Bezuschussung) setzt sich aus den Mitgliedsbeiträgen zusammen.

Ferner ist es Dank des Fördervereins dem Kindergarten möglich, zusätzliche Aktivitäten und Veranstaltungen mit und für die Kinder zu finanzieren, sowie Inventar, Spielzeug, Bücher etc. anzuschaffen.

In der Satzung des Vereins ist die Höhe des Mindestbeitrags auf € 40,00 pro Jahr festgesetzt. Eltern, die dem Verein ab August zum ersten Kindergartenjahr ihres Kindes beitreten, zahlen für das laufende Kalenderjahr den halben Jahresbeitrag (€ 20,00). Der Beitrag ist als Spende absetzbar.

Die Mitgliedschaft endet nach schriftlicher Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand mit Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.