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Ab dem 1. August 2021 gelten neue Kindergartenbeiträge PDF


Seit März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen demnach beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. 

Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest der Leitung unserer Einrichtung gegenüber erbracht werden. 

Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Bitte beachten Sie, dass die Geldbuße auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten und damit gegen uns verhängt werden kann, wenn wir nicht geimpfte Kinder zulassen. Weitere Informationen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes findet ihr hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html